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Der TBV veranstaltet regionale Fortbildungen. So u.a. jährlich eine Fortbildung gemäß SchwHaltHygVO und zweimal im Jahr eine Mitgliederversammlung mit Fortbildung.

Wo es notwendig ist, organisiert der TBV in Zusammenarbeit mit den Tierarztpraxen vor Ort regionale Notfalldienste.

Um die Qualität der tierärztlichen Kliniken in Oberfranken zu gewährleisten, gibt es gesetzlich verankerte Richtlinien. Aufgabe des TBV ist es, die Einhaltung der Richtlinien alle fünf Jahre zu überprüfen.

Der TBV berät die Tierärzte in Fragen der Berufsordnung und gibt Hilfestellung bei der Gründung und beim Betrieb einer Tierarztpraxis oder Tierklinik.

Aufgrund des Heilberufe-Kammergesetzes ist es die Pflicht des TBV, nachgewiesene Verstöße gegen das Standesrecht beim Landgericht Nürnberg zu ahnden.

Der Vorstand des TBV Oberfranken versteht sich als die von Ihnen gewählte Vertretung Ihrer Interessen in der Bayerischen Landestierärztekammer und ist für Wünsche und Anregungen z. B. in Bezug auf Fortbildungsveranstaltungen sehr dankbar.

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